Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Styria Medien AG; Moser Holding AG - BWB/Z-671 | Bundeswettbewerbsbehörde

Styria Medien AG; Moser Holding AG

BWB/Z-671

18.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Styria Medien AG ("SAG"), FN 142663 z, und die Moser Holding AG ("MOHO"), FN 34129 b, beabsichtigen, auf dem Markt der Gratis-Wochenzeitungen und damit zusammenhängender analoger und digitaler Medienaktivitäten zusammenzuarbeiten. Der Zusammenschluss erfolgt durch wechselseitigen Beteiligungserwerb gemäß § 7 Abs 1 Z 3 KartG im Ausmaß von jeweils 50% an den am Gratiswochenzeitungsmarkt tätigen Gesellschaften der STYRIA AG einerseits und MOHO andererseits. SAG und MOHO soll die gemeinsame Kontrolle am Joint Venture zustehen. Betroffener Geschäftszweig: Herausgabe von Gratis-Wochenzeitungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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