Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Porr Solutions Immobilien- und Infrastrukturprojekte GmbH; Mandlbauer Real GmbH; Pongratz Bau Gesellschaft m.b.H.; Röck Handels- und Beteiligungs GmbH; Architektur-Consult ZT Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-669 | Bundeswettbewerbsbehörde

Porr Solutions Immobilien- und Infrastrukturprojekte GmbH; Mandlbauer Real GmbH; Pongratz Bau Gesellschaft m.b.H.; Röck Handels- und Beteiligungs GmbH; Architektur-Consult ZT Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-669

14.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Porr Solutions Immobilien- und Infrastrukturprojekte GmbH plant gemeinsam mit ihren Projektpartnern Mandlbauer Real GmbH, Pongratz Bau Gesellschaft m.b.H., Röck Handels- und Beteiligungs GmbH und Architektur-Consult ZT Gesellschaft m.b.H. die Errichtung, Betrieb, Verwaltung und Verwertung einer Hotelanlage samt Nebeneinrichtungen in Ehrenhausen (Steiermark).Betroffene Geschäftszweige: Errichtung, Betrieb, Verwaltung und Verwertung einer Hotelanlage.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2008 weggefallen.

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