Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Parker Hannifin Corporation; Vansco Electronics Holdings Inc.; Vansco Electronics General Partner Inc. - BWB/Z-663 | Bundeswettbewerbsbehörde

Parker Hannifin Corporation; Vansco Electronics Holdings Inc.; Vansco Electronics General Partner Inc.

BWB/Z-663

03.03.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Parker Hannifin Corp., USA, beabsichtigt den Erwerb von 100 % der Anteile an Vansco Electronics Holdings Inc. und Vansco Electronics General Partner Inc., beide Kanada. Betroffener Geschäftszweig: Sektoren Sensoren und Steuereinheiten für schwere mobile Geräte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2008 weggefallen.

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