Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

3i Group plc.; Alpharma Active Pharmaceuticals Ingredients - BWB/Z-658 | Bundeswettbewerbsbehörde

3i Group plc.; Alpharma Active Pharmaceuticals Ingredients

BWB/Z-658

28.02.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von Vermögensgegenständen, die sich primär auf den Geschäftsbereich aktiver pharmazeutischer Wirkstoffe beziehen, von Alpharma Inc. und deren 100%igen Tochterunternehmen Alpharma (Luxemburg) S.à r.l. sowie Alpharma Bermuda G.P., sowie dem gesamten Aktienkapital von Alpharma AS durch 3i Group plc., Großbritannien.Betroffener Geschäftszweig: Pharmazeutische Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2008 weggefallen.

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