Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Voith Dienstleistungsbeteiligungen GmbH; ERMO Holding GmbH, ERMO Industriemontagen Reuner GmbH - BWB/Z-646 | Bundeswettbewerbsbehörde

Voith Dienstleistungsbeteiligungen GmbH; ERMO Holding GmbH, ERMO Industriemontagen Reuner GmbH

BWB/Z-646

01.02.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Voith Dienstleistungsbeteiligungen GmbH, Heidenheim, Deutschland, eine Konzerngesellschaft der Voith Gruppe mit der Voith AG, Heidenheim, Deutschland, als Konzernobergesellschaft, beabsichtigt den unmittelbaren Erwerb von 100% der Anteile an ERMO Holding GmbH, Mainhausen, Deutschland, sowie 6% der Anteile an ERMO Industriemontagen Reuner GmbH, Mainhausen, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Industriebezogene Wartungs- und Instandhaltungsdienstleistungen, Ingenieurleistungen und Errichtungsleistungen im Anlagenbau.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.02.2008 weggefallen.

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