Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schaeffler KG; Raytech Composites Europe GmbH - BWB/Z-641 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schaeffler KG; Raytech Composites Europe GmbH

BWB/Z-641

30.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 100 % der Anteile und damit der alleinigen Kontrolle an der Raytech Composites Europe GmbH, Morbach, Deutschland, durch die Schaeffler KG, Herzogenaurach, Deutschland. Verkäuferin ist die Raytech Composites, Inc., Crawfordsville, Indiana (USA). Betroffener Geschäftszweig: Kupplungsbeläge/Industrielle Reibbeläge.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2008 weggefallen.

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