Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rocket Acquisition Corporation; Ventana Medical Systems, Inc. - BWB/Z-637 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rocket Acquisition Corporation; Ventana Medical Systems, Inc.

BWB/Z-637

28.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rocket Acquisition Corporation, Indianapolis, Indiana/USA, eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Roche Holding AG, Basel, Schweiz, beabsichtigt alle Aktien der Ventana Medical Systems, Inc., USA, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Histopathologie (gewebebasierte Diagnostika).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2008 weggefallen.

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