Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Palmers Textil AG; Lejaby S.A.S.; Warnaco S.r.I. - BWB/Z-636 | Bundeswettbewerbsbehörde

Palmers Textil AG; Lejaby S.A.S.; Warnaco S.r.I.

BWB/Z-636

25.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der Lejaby S.A.S. und der Warnaco S.r.I. sowie der Kauf der verbundenen Vertriebsaktivitäten in Österreich, Deutschland, Schweiz, Belgien, Spanien, Portugal, Großbritannien durch die Palmers Textil AG.Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von Damen-Miederware und Damen-Bademode.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2008 weggefallen.

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