Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unibail-Rodamco; Austria Shopping Center GmbH - BWB/Z-632 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unibail-Rodamco; Austria Shopping Center GmbH

BWB/Z-632

18.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von alleiniger Kontrolle über Austria Shopping Center GmbH durch Unibail-Rodamco, Frankreich; dazu soll ein zu 90 % dieser Gesellschaft gehörendes Transaktionsvehikel 100 % der Geschäftsanteile an erstgenannter Gesellschaft erwerben. Das Transaktionsvehikel soll auch zwei derzeit (indirekt) von der Hans Dujsik Privatstiftung gehaltenen Grundstücke erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb von Geschäftsraumimmobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2008 weggefallen.

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