Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rail Cargo Austria AG; MAV Cargo Zrt. - BWB/Z-630 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rail Cargo Austria AG; MAV Cargo Zrt.

BWB/Z-630

15.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rail Cargo Austria AG, Österreich, beabsichtigt den Erwerb der alleinigen Kontrolle an der MAV Cargo Zrt., Ungarn. Betroffener Geschäftszweig: Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung des Zusammenschlusses

Die Anmelder haben am 28.02.2008 die Anmeldung des Zusammenschlusses zurückgenommen. In der Folge wurde am 03.03.2008 der Prüfungsantrag durch die Bundeswettbewerbsbehörde zurückgezogen.

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