Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft; ALU-SOMMER GmbH - BWB/Z-628 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft; ALU-SOMMER GmbH

BWB/Z-628

14.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft beabsichtigt den Erwerb von 24,5% der Anteile an der ALU-SOMMER GmbH.Betroffene Geschäftszweige: Planung, Konstruktion, Produktion und Montage von Fassadenelementen, Türen, Fenstern und Portalen aus Aluminium, Stahl und Glas.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2008 weggefallen.

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