Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AVE Österreich GmbH; Mayr-Melnhof Altpapier Gruppe - BWB/Z-627 | Bundeswettbewerbsbehörde

AVE Österreich GmbH; Mayr-Melnhof Altpapier Gruppe

BWB/Z-627

10.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Anteilserwerb an folgenden Unternehmen der Mayr-Melnhof Altpapier Gruppe durch die AVE Österreich GmbH:100% der Anteile an der Joh. Spiehs & Co GmbH, Österreich (100%);84,86% der Anteile an der PAREK Papierverwertungs Gesellschaft m.b.H., Kapfenberg, Österreich;63,33% der Anteile an der "Papyrus" Altpapierservice Handelsgesellschaft m.b.H., Wien;63,33% der Anteile (mittelbar) an der "Papyrus" Altpapierservice Handelsgesellschaft m.b.H., Villach, Österreich;63,33% der Anteile (mittelbar) an der "Papyrus" Wertstoff Service GmbH, Bad Reichenhall, Deutschland.Betroffener Geschäftszweig: Abfall- und Entsorgungswirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.02.2008 weggefallen.

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