Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heinrich Bauer Verlag KG; Emap Consumer Media-Geschäftsbereich - BWB/Z-625 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heinrich Bauer Verlag KG; Emap Consumer Media-Geschäftsbereich

BWB/Z-625

09.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Heinrich Bauer Verlag KG, Deutschland, beabsichtigt den Emap Consumer Media-Geschäftsbereich von Emap plc, Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Um dies durchzuführen, kauft die Heinrich Bauer Verlag KG die Anteile der Emap plc an der Emap Consumer Media (Holdings) Limited, Vereinigtes Königreich, der Emap Advertising Limited, Vereinigtes Königreich, der Emap Pursuit Publishing Limited, Vereinigtes Königreich, der Frontline Limited, Vereinigtes Königreich, der Frontline Publishing Services Limited, Vereinigtes Königreich und der NextGen Publishing Limited, Indien.Betroffener Geschäftszweig: Herausgabe von Verbrauchermagazinen im Vereinigten Königreich und dazugehörige Aktivitäten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2008 weggefallen.

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