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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Moser Holding AG; Salzburger Druckerei und Verlag - BWB/Z-624 | Bundeswettbewerbsbehörde

Moser Holding AG; Salzburger Druckerei und Verlag

BWB/Z-624

09.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Moser Holding AG mit Sitz in Innsbruck, FN 37129 b, beabsichtigt, vom Salzburger Pressverein den Betrieb des Einzelunternehmens Salzburger Druckerei und Verlag mit Sitz in Salzburg, FN 65420 g, am Standort Elsbethen im Wege eines Asset-Deals zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Rotationsdruck.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.02.2008.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.01.2008 weggefallen.

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