Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch Investment Nederland B.V.; Holger Christiansen A/S - BWB/Z-622 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch Investment Nederland B.V.; Holger Christiansen A/S

BWB/Z-622

03.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Robert Bosch Investment Nederland B.V., Kruisbroeksestraat 1, NL-5281 RV Boxtel, Niederlande beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile der Holger Christiansen A/S, Hedelundvej 13, DK-6705 Esbjerg, Dänemark, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung, Überholung, Wiederaufarbeitung und Handel mit Automobilersatzteilen für herstellerunabhängige Werkstätten und Verkaufsstellen, insbesondere im Bereich der Starter, Generatoren für die Stromerzeugung und Kompressoren für Klimaanlagen im Automobil.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.01.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.01.2008 weggefallen.

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