Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group; FinLife Towarzystwo Ubezpieczen na Zycie Spolka Akcyjna; Seesam Life Insurance SE - BWB/Z-616 | Bundeswettbewerbsbehörde

WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group; FinLife Towarzystwo Ubezpieczen na Zycie Spolka Akcyjna; Seesam Life Insurance SE

BWB/Z-616

02.01.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer direkten Beteiligung von jeweils 100 % an der FinLife Towarzystwo Ubezpieczen na Zycie Spolka Akcyjna, einer polnischen Versicherungsgesellschaft, weiters an der Seesam Life Insurance SE, einer estischen Versicherungsgesellschaft, durch die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group. Betroffener Geschäftszweig: Versicherungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.01.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.01.2008 weggefallen.

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