Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group; EBVLeasing Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-881
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2008 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
(Indirekter) Erwerb von 50% der Geschäftsanteile an EBVLeasing Gesellschaft m.b.H., Wien, durch WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Wien, Österreich. Betroffener Geschäftszweig: Kfz-Leasing.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2009 weggefallen.