Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DZ Equity Partner GmbH; AST Aluminiumguss Holding GmbH - BWB/Z-804 | Bundeswettbewerbsbehörde

DZ Equity Partner GmbH; AST Aluminiumguss Holding GmbH

BWB/Z-804

02.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.09.2008 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die DZ Equity Partner GmbH, eine 100%ige Tochter der DZ Bank AG, beabsichtigt den Erwerb von weiteren 80% der Anteile an der AST Aluminiumguss Holding GmbH, sodass sie danach 100% hält. Betroffene Geschäftszweige: Produktion und Vertrieb von Aluminiumgussteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2008 weggefallen.

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