Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity III LP; Koenig Verbindungstechnik AG - BWB/Z-770 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity III LP; Koenig Verbindungstechnik AG

BWB/Z-770

01.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.07.2008 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Capvis Equity IN LP, Kanalinseln, beabsichtigt, indirekt sämtliche Geschäftsanteile an der Koenig Verbindungstechnik AG, Schweiz, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Segment der mechanischen Verbindungstechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.08.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.08.2008 weggefallen.

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