Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wyeth; ThermaCare - BWB/Z-757 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wyeth; ThermaCare

BWB/Z-757

17.07.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2008 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb des Unternehmensbereichs ThermaCare von The Procter & Gamble Company, USA, durch Wyeth, USA. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Mitteln gegen Muskelschmerz, im Einzelnen von Wärmeumschlägen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2008 weggefallen.

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