Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Barclays Private Equity France SAS; Martek Power Gruppe - BWB/Z-609 | Bundeswettbewerbsbehörde

Barclays Private Equity France SAS; Martek Power Gruppe

BWB/Z-609

21.12.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Martek Group Inc., Dover, USA, Martek Power Frankreich S.A.S., Montrottier, Frankreich, Martek Power Tunisie S.A.R.L., La Soukra, Tunesien, Martek Power S.A., Luxemburg, und die Sefelec Gruppe S.A.S. Frankreich, durch Barclays Private Equity France SAS, Paris, Frankreich, einer 100%-igen indirekten Tochtergesellschaft von Barclays Bank PLC, London, Vereinigtes Königreich. Betroffener Geschäftszweig: Stromwandlungs- und messgeräte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.01.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht