Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NIKE, Inc.; Umbro plc. - BWB/Z-606 | Bundeswettbewerbsbehörde

NIKE, Inc.; Umbro plc.

BWB/Z-606

19.12.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

NIKE, Inc., One Bowerman Drive, Beaverton, Oregon 97005-6453, USA beabsichtigt, sämtliche Kapitalanteile an Umbro plc., Umbro House, Lakeside, Cheadle Royal Business Park, Cheadle, Cheshire SK8 3GQ, Großbritannien zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Sportschuhe, Markensportkleidung und Sportausrüstung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2008 weggefallen.

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