Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AV Holding Austria Beteiligungs GmbH; ÖFAG Österreichische Fahrzeugbau GmbH; Eisner Auto Vertrieb und Service GmbH - BWB/Z-598 | Bundeswettbewerbsbehörde

AV Holding Austria Beteiligungs GmbH; ÖFAG Österreichische Fahrzeugbau GmbH; Eisner Auto Vertrieb und Service GmbH

BWB/Z-598

10.12.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile und der alleinigen Kontrolle an der ÖFAG Österreichische Fahrzeugbau GmbH, Salzburg durch die AV Holding Austria Beteiligungs GmbH, Traun und anschließender des Teilbetriebes "ÖFAG" (Salzburg) der Eisner Auto Vertrieb und Service GmbH durch die ÖFAG Österreichische Fahrzeugbau GmbH. Betroffene Geschäftszweige: Handel mit Neuwagen der Marken OPEL, CHEVROLET, SAAB, KIA, PEUGEOT, SUZUKI, NISSAN und DAIHATSU, Handel mit Gebrauchtwagen, Reparatur- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge, Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, Tätigkeit als Teilelogistiker.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.01.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.01.2008 weggefallen.

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