Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Koninklijke Philips Electronics N.V.; Genlyte Group Inc. - BWB/Z-596 | Bundeswettbewerbsbehörde

Koninklijke Philips Electronics N.V.; Genlyte Group Inc.

BWB/Z-596

10.12.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Philips Holding USA Inc., Delaware, beabsichtigt im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausgegebenen Aktien an der Genlyte Group Inc., Kentucky, USA, die alleinige Kontrolle über Genlyte Group Inc. zu übernehmen. Betroffener Geschäftszweig: Leuchten, Regler und dazugehörige Produkte für den gewerbichen und privaten Gebrauch.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.01.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.01.2008 weggefallen.

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