Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

THYSSEN ALFA Rohstoffhandel München GmbH; Johann Neumüller Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-595 | Bundeswettbewerbsbehörde

THYSSEN ALFA Rohstoffhandel München GmbH; Johann Neumüller Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-595

07.12.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

THYSSEN ALFA Rohstoffhandel München GmbH, Deutschland, beabsichtigt, 50 % der Geschäftsanteile an der Johann Neumüller Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Mauthausen, Österreich zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig:  Handel mit Eisenstahlschrott; Sammeln und Recycling von Eisenstahlschrott.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.01.2008 weggefallen.

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