Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CA Immobilien Anlagen AG; Vivico Real Estate GmbH - BWB/Z-594 | Bundeswettbewerbsbehörde

CA Immobilien Anlagen AG; Vivico Real Estate GmbH

BWB/Z-594

06.12.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 99,74 % der Geschäftsanteile an und der alleinigen Kontrolle über Vivico Real Estate GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, durch CA Immobilien Anlagen AG, Wien. Vivico Real Estate GmbH hält ein Immobilienportfolio in Deutschland und einzelne Liegenschaften in der Schweiz. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.01.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.12.2007 weggefallen.

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