Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DZ Equity Partner GmbH; Sachsen LB CFH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH; SachsenFonds International Equity I GmbH & Co KG; Clean Car AG - BWB/Z-591 | Bundeswettbewerbsbehörde

DZ Equity Partner GmbH; Sachsen LB CFH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH; SachsenFonds International Equity I GmbH & Co KG; Clean Car AG

BWB/Z-591

03.12.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Kontrolle verleihenden Anteils über Clean Car AG, Meerbusch, Deutschland, durch Sachsen LB CFH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig, Deutschland, und SachsenFonds International Equity I GmbH & Co KG, Leipzig, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Maschinelle Autowäsche.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2007 weggefallen.

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