Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invision Capital Partners IV Ltd.; AURORA-Beteiligungs und Verwaltungs GmbH; ATHENA Zweite Beteiligungen AG; Feintechnik GmbH Eisfeld - BWB/Z-586 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invision Capital Partners IV Ltd.; AURORA-Beteiligungs und Verwaltungs GmbH; ATHENA Zweite Beteiligungen AG; Feintechnik GmbH Eisfeld

BWB/Z-586

29.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldet wurde der Erwerb von 100% der Anteile an der Feintechnik GmbH Eisfeld, Deutschland, durch die Private Equity Unternehmen Invision Capital Partners IV Ltd., Jersey (46,8%), AURORA-Beteiligungs und Verwaltungs GmbH, Bregenz (33,2%), und ATHENA Zweite Beteiligungen AG, Wien (20,0%).Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Rasierklingen, Rasursystemen und Einwegrasierern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2007 weggefallen.

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