Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Amari Metals Europe Ltd; Alcan Service Centres
BWB/Z-584
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100% der Anteile an folgenden Unternehmen: Alcan Aluminio Espana S.A., Alcan Allega A.G., Alcan Nederland B.V., S.A. Alcan Belgium N.V. (ein neu gegründetes Unternehmen, das den Nicht-Luft- und Raumfahrtsgeschäftsbereich von ASC Almet GmbH übernehmen wird), Alcan Austria GmbH, Alcan Hungaria KFT, Alcan Romania S.R.L., Alcan Alpe Adria d.o.o., und Alcan Distribuzione S.R.L., durch Amari Metals Europe Ltd., Illinois, USA. Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von Aluminiumprodukten.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.12.2007 weggefallen.