Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UFH Holding GmbH; REMONDIS Electrorecycling GmbH; UFH RE-cycling GmbH - BWB/Z-580 | Bundeswettbewerbsbehörde

UFH Holding GmbH; REMONDIS Electrorecycling GmbH; UFH RE-cycling GmbH

BWB/Z-580

23.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

UFH Holding GmbH und REMONDIS Electrorecycling GmbH beabsichtigten die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens unter der Firma UFH RE-cycling GmbH mit dem Sitz in Wien, an welchem die UFH Holding GmbH zu 51 % und die REMONDIS Electrorecycling GmbH zu 49 % beteiligt sein wird. Betroffener Geschäftszweig: Betrieb einer Recyclinganlage für Kühlgeräte in Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.12.2007 weggefallen.

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