Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
iNTACT TECHNISCHE GEBÄUDEMANAGEMENT GESELLSCHAFT M.B.H.; FSMA Facility Service Management GmbH
BWB/Z-579
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigter Erwerb von 90% der Geschäftsanteile der FSMA Facility Service Management GmbH durch die iNTACT TECHNISCHE GEBÄUDEMANAGEMENT GESELLSCHAFT M.B.H., einer nach österreichischem Recht errichteten und bestehenden Gesellschaft und Tochtergesellschaft der HSG Technischer Service GmbH, einer nach deutschem Recht errichteten und bestehenden Gesellschaft, auf Grundlage des Kauf- und Abtretungsvertrages. Betroffener Geschäftszweig: Facility Managements (Gebäudemanagement).
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.12.2007 weggefallen.