Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IMMOFINANZ AG; BAWAG P.S.K. IMMOBILIEN AG; BAWAG P.S.K. - BWB/Z-578 | Bundeswettbewerbsbehörde

IMMOFINANZ AG; BAWAG P.S.K. IMMOBILIEN AG; BAWAG P.S.K.

BWB/Z-578

21.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Portfolio von Liegenschaften von der BAWAG P.S.K. IMMOBILIEN AG und anderen Unternehmen der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 04.12.2007 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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