Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

APEF 5 - IZARCI L.P.; APEF 5 - JABBAH CI L.P.; APEF 5 - KUMA CI L.P.; APEF 5 - PULSAR CI L.P.; APEF 5 - PIXYS US L.P.; APEF 5 - SYMA US L.P.; Maillefer SA - BWB/Z-577 | Bundeswettbewerbsbehörde

APEF 5 - IZARCI L.P.; APEF 5 - JABBAH CI L.P.; APEF 5 - KUMA CI L.P.; APEF 5 - PULSAR CI L.P.; APEF 5 - PIXYS US L.P.; APEF 5 - SYMA US L.P.; Maillefer SA

BWB/Z-577

21.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

APEF 5 - IZARCI L.P., APEF 5 - JABBAH CI L.P., APEF 5 - KUMA CI L.P., APEF 5 - PULSAR CI L.P., APEF 5 - PIXYS US L.P., APEF 5 - SYMA US L.P., Channel Islands, beabsichtigen, mittelbar die Kontrolle an der Maillefer SA, Schweiz, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Sektor für Extrusionstechnik-Maschinenbau.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.12.2007 weggefallen.

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