Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vitalis Food Vertriebs GmbH; Gasteiner Mineralwasser Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-576 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vitalis Food Vertriebs GmbH; Gasteiner Mineralwasser Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-576

20.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 51% der Anteile an und damit alleiniger Kontrolle über Gasteiner Mineralwasser Gesellschaft m.b.H. durch die zur Spitz-Gruppe gehörige Vitalis Food Vertriebs GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Abfüllung und Vertrieb von Mineralwasser in Flaschen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2007 weggefallen.

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