Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Apollo Management VI, L.P.; Regent Seven Seas Cruises - BWB/Z-575 | Bundeswettbewerbsbehörde

Apollo Management VI, L.P.; Regent Seven Seas Cruises

BWB/Z-575

20.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb der indirekten alleinigen Kontrolle über den Geschäftsbetrieb von Regent Seven Seas Cruises, Ft. Lauderdale, Florida, USA, durch die Private-Equity-Gruppe Apollo, New York, USA, im Wege eines Erwerbs sämtlicher Anteile und Vermögenswerte. Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von Hochseekreuzfahrten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2007 weggefallen.

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