Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Air Berlin plc; Thomas Cook AG; Condor Flugdienst GmbH - BWB/Z-572 | Bundeswettbewerbsbehörde

Air Berlin plc; Thomas Cook AG; Condor Flugdienst GmbH

BWB/Z-572

19.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Air Berlin plc beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Condor Flugdienst GmbH zu erwerben. Im Gegenzug beabsichtigt die Thomas Cook AG den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von bis zu 29,99% an Air Berlin.Betroffener Geschäftszweig: Luftverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2007 weggefallen.

zurück zur Übersicht