Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Voith Siemens Hydro Power Generation GmbH & Co. KG; Ing. Erich Kössler Gesellschaft mbH - BWB/Z-569 | Bundeswettbewerbsbehörde

Voith Siemens Hydro Power Generation GmbH & Co. KG; Ing. Erich Kössler Gesellschaft mbH

BWB/Z-569

19.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Voith Siemens Hydro Power Generation GmbH & Co. KG, Linzer Straße 55, 3100 St. Pölten, Österreich beabsichtigt alle Geschäftsanteile an der Ing. Erich Kössler Gesellschaft mbH, Hauptstraße 122-124, 3151 St. Georgen zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Ausrüstungsgegenständen für klein ausgelegte Wasserkraftwerke mit einer Leistung von 100 kW bis 15 MW (Small Hydro), insbesondere die Produktion von kleineren Wasserkraftturbinen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2007 weggefallen.

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