Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Casinos Austria AG; Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-568 | Bundeswettbewerbsbehörde

Casinos Austria AG; Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-568

15.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Casinos Austria AG beabsichtigt, durch Erwerb von Geschäftsanteilen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 3 KartG alleinige Kontrolle an der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Glücksspiel.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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