Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Telekom Austria AG; TWAUSMOB GmbH - BWB/Z-566 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telekom Austria AG; TWAUSMOB GmbH

BWB/Z-566

12.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Telekom Austria AG beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an TWAUSMOB GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der Tele2 Telecommunication GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Anbieten von mobilen Telekommunikationsdienstleistungen und Betrieb von Mobilfunknetzen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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