Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Euromasch Maschinen-Handels GmbH; EXCOR Korrosionsschutz-Technologien und -Produkte GmbH - BWB/Z-564 | Bundeswettbewerbsbehörde

Euromasch Maschinen-Handels GmbH; EXCOR Korrosionsschutz-Technologien und -Produkte GmbH

BWB/Z-564

09.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verkauf und Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der Euromasch Maschinen-Handels-GmbH an die EXCOR Korrosionsschutz-Technologien und -Produkte GmbH.Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Waren aller Art, insbesondere aber mit Komponenten für Maschinen und Anlagen sowie mit Korrosionsschutzprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.12.2007 weggefallen.

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