Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Private Equity Fund III LP; Nachtwache Furnaces GmbH; Ipsen International GmbH - BWB/Z-563 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Private Equity Fund III LP; Nachtwache Furnaces GmbH; Ipsen International GmbH

BWB/Z-563

08.11.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Quadriga Capital III beabsichtigt, 100 % der Anteile an der Nachtwache Furnaces GmbH und 6 % der Anteile an der Ipsen International GmbH, und damit die alleinige Kontrolle über die Ipsen Gruppe zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Wärmebehandlungsöfen und Beschichtungsanlagen für industrielle Anwendungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.12.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2007 weggefallen.

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