Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG; Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG; Raiffeisen Factor Bank AG - BWB/Z-557 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG; Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG; Raiffeisen Factor Bank AG

BWB/Z-557

31.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, Raiffeisen Factor Bank AG, Wien, durch RZB Sektorbeteiligung GmbH (40%), eine 100%ige Tochtergesellschaft der RZB, und Raiffeisen Factoring Holding GmbH (60%), eine 100%ige Tochtergesellschaft von RLB NÖ-W, mit anschließendem Erwerb von negativer alleiniger Kontrolle an Raiffeisen Factor Bank AG durch Raiffeisen Zentralbank Österreich AG.Betroffener Geschäftszweig: Factoring.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.11.2007 weggefallen.

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