Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

efko Frischfrucht und Delikatessen GmbH; Vitana Salat- und Frischeservice GmbH - BWB/Z-550 | Bundeswettbewerbsbehörde

efko Frischfrucht und Delikatessen GmbH; Vitana Salat- und Frischeservice GmbH

BWB/Z-550

19.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an Vitana Salat- und Frischeservice GmbH, Wien durch efko Frischfrucht und Delikatessen GmbH, Eferding.Betroffene Geschäftszweige: Erzeugung von küchenfertigen Salaten, Feinkostsalaten und Süßkonserven.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2007 weggefallen.

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