Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Danaher Corporation; Tektronix, Inc. - BWB/Z-545 | Bundeswettbewerbsbehörde

Danaher Corporation; Tektronix, Inc.

BWB/Z-545

17.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Danaher Corporation, Washington D.C./USA beabsichtigt, durch ihre 100%-ige indirekte Tochtergesellschaft Raven Acquisition Corp., eine nach dem Recht des Staates Oregon gegründete Gesellschaft, c/o Danaher, Washington, D.C., USA, im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots alle Anteile an Tektronix, Inc., Beaverton, Oregon, USA zu erwerben. Sobald Raven mindestens die Mehrheit der ausgegebenen Aktien von Tek gemäß dem Übernahmeangebot erworben hat, wird Raven die notwendigen Schritte einleiten, um Raven auf Tek zu verschmelzen, so dass die verbleibende Einheit Tek letztlich eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft von Danaher sein wird. Betroffener Geschäftszweig: Elektronik-Testinstrumente und Kommunikations-Testausrüstungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.11.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.11.2007 weggefallen.

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