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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kohlberg Kravis Roberts & Co; U.N. RO-RO Ísletmeleri A.S. - BWB/Z-541 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kohlberg Kravis Roberts & Co; U.N. RO-RO Ísletmeleri A.S.

BWB/Z-541

11.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kohlberg Kravis Roberts & Co., U.S.A, beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über U.N. RO-RO, Türkei, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Kurzstreckensee- und Überlandfrachttransportverkehr.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2007.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.11.2007 weggefallen.

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