Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oberbank Beteiligungsholding GmbH; IFN-Holding AG, SOLUCE Sonnenschutz GmbH - BWB/Z-538 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oberbank Beteiligungsholding GmbH; IFN-Holding AG, SOLUCE Sonnenschutz GmbH

BWB/Z-538

04.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 51% der Geschäftsanteile an der SOLUCE Sonnenschutz GmbH mit dem Sitz in Traun, Österreich durch die Oberbank Beteiligungsholding GmbH mit dem Sitz in Linz, Österreich.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Rollläden, Raffstores, Dreh- und Schiebeläden und Insektenschutzgittern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2007 weggefallen.

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