Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IB-RT IMMOBILIEN Beteiligungs Real-Treuhand Portfoliomanagement GmbH & Co KEG; Kongresshotel Linz Betriebsgesellschaft m.b.H.
BWB/Z-537
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von (zusätzlichen) 50 % der Geschäftsanteile an der Kongresshotel Linz Betriebsgesellschaft m.b.H. durch die IB-RT IMMOBILIEN Beteiligungs Real-Treuhand Portfoliomanagement GmbH & Co KEG, die damit 75 % der Geschäftsanteile an der Kongresshotel Linz Betriebsgesellschaft m.b.H. hält sowie der Erwerb von weiteren 50 % der Geschäftsanteile an der Kongresshotel Linz Errichtungsgesellschaft m.b.H. durch die IB-RT IMMOBILIEN Beteiligungs Real-Treuhand Portfoliomanagement GmbH & Co KEG, die damit 75 % der Geschäftsanteile an der Kongresshotel Linz Errichtungsgesellschaft m.b.H. hält. Betroffener Geschäftszweig: Hotelbetrieb.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.10.2007.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2007 weggefallen.