Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DNL 1. Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; BIPC Holdings Corporation - BWB/Z-536 | Bundeswettbewerbsbehörde

DNL 1. Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; BIPC Holdings Corporation

BWB/Z-536

02.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DNL 1. Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Maintal, Deutschland beabsichtigt, über ein neu zu gründendes Akquisitionsvehikel sämtliche Geschäftsanteile an der BIPC Holdings Corporation, Delaware, Vereinigte Staaten zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Verbindungs- und Befestigungselemente für flüssigkeitsführende Verbindungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2007 weggefallen.

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