Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Wolf Systembau GmbH; Ing. Lehner Landwirtschaftsbau GmbH & Co KG; Ing. Lehner Landwirtschaftsbau GmbH - BWB/Z-531 | Bundeswettbewerbsbehörde

Wolf Systembau GmbH; Ing. Lehner Landwirtschaftsbau GmbH & Co KG; Ing. Lehner Landwirtschaftsbau GmbH

BWB/Z-531

13.09.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von 100% der Anteile an der Ing. Lehner Landwirtschaftsbau GmbH, welche Komplementärin der Ing. Lehner Landwirtschaftsbau GmbH & Co KG ist, durch die Wolf Systembau GmbH von der RSB GmbH im Wege der Anteilsabtretung. Angemeldet wird weiters der geplante Erwerb der Kommanditbeteiligung an der Ing. Lehner Landwirtschaftsbau GmbH & Co KG im Ausmaß von 100% durch die Wolf Systembau GmbH von der RSB GmbH im Wege einer Anteilsabtretung.Betroffener Geschäftszweig: Hochbau.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2007 weggefallen.

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