Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft KG; Costa Container Lines S.p.A. - BWB/Z-522 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft KG; Costa Container Lines S.p.A.

BWB/Z-522

10.09.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft KG, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland meldet den Erwerb des Seetransportgeschäfts der Costa Container Lines S.p.A., Genua, Italien an.Betroffener Geschäftszweig: Seetransporte zwischen dem Mittelmeer, Nord- und Südamerika (Ostküste und Karibik) sowie Transporte innerhalb des Mittelmeers.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.10.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2007 weggefallen.

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